Elektroplanung
Unser Leistungsbereich „Rund um den elektrischen Strom“ beginnt bei „A“ wie „Antennenanlage“ und endet bei „Z“ wie „Zutrittskontrolle“.
Hierbei ist es unser Anspruch unserem Kunden als 1. Ansprechpartner die wirtschaftlichsten und nachhaltigsten Lösungen auszuarbeiten und vorzuschlagen.
Starkstromanlagen
Die Planung von Starkstromanlagen ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Überlegungen und Berechnungen erfordert, um eine zuverlässige und effiziente Stromversorgung sicherzustellen. Zunächst müssen die spezifischen Anforderungen hinsichtlich der benötigten Leistungen und Spannungen definiert werden. Daraufhin werden Lastflussberechnungen durchgeführt, um festzustellen, welche Art von Transformatoren, Schaltanlagen und Leitungen benötigt werden.
Auch die Absicherung durch Schutzeinrichtungen und Erdungsanlagen sowie die Integration von Stromrichtern und Speichersystemen müssen sorgfältig geplant werden. Zusätzlich müssen Normen und Vorschriften berücksichtigt werden, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Anlage zu gewährleisten.
Im Zuge der Planung müssen auch die Projektzeitrahmen und Budgets berücksichtigt werden. Eine gründliche Kalkulation und Verifizierung sind in jedem Fall von zentraler Bedeutung, um kostspielige Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Beleuchtungstechnik
Die Planung von Beleuchtungstechnik für Industrie, Gewerbe und Wohnhäuser ist von großer Bedeutung, da sie einerseits für eine angenehme Atmosphäre und andererseits für eine effiziente Nutzung der Energie verantwortlich ist. Vor der Planung müssen verschiedene Faktoren wie Art und Größe des Raums, Lichtbedarf, Farbtemperatur und Lichtintensität berücksichtigt werden. Bei Industrieanwendungen ist auch die Arbeitsplatzsicherheit ein wichtiger Faktor. Eine sorgfältige Planung dieser Faktoren kann dazu beitragen, die richtige Art und Anzahl von Leuchten sowie die geeignete Positionierung zu bestimmen. Die Verwendung von LED-Leuchten und die Integration von Sensoren können dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren. Insgesamt ist eine effektive Planung von Beleuchtungstechnik für Industrie, Gewerbe und Wohnhäuser unerlässlich, um eine effiziente und komfortable Umgebung zu schaffen.
Photovoltaikanlagen
Die Planung einer Photovoltaikanlage beginnt mit der Auswahl des geeigneten Standorts und der optimalen Ausrichtung der Solarmodule. Eine Analyse der Sonneneinstrahlung und möglicher Schattenwürfe ist entscheidend, um die Leistung der Anlage zu maximieren. Die Größe der Anlage hängt von der benötigten Strommenge ab und variiert je nach Haushaltsgröße oder gewerblichen Anforderungen.
Als nächster Schritt erfolgt die Auswahl der geeigneten Module und Wechselrichter. Die Wahl der richtigen Komponenten beeinflusst die Effizienz und Langlebigkeit der Anlage. Eine gründliche Berechnung und Planung der elektrischen Verkabelung und des Speichersystems ist ebenfalls wichtig.
Die Anmeldung der Anlage bei der zuständigen Behörde für die Einspeisung von überschüssigem Strom muss ebenfalls berücksichtigt werden. Eine regelmäßige Wartung, Überwachung und Reinigung der Anlage sorgt für eine optimale Funktion und lange Lebensdauer.
Anlagen ab einer gewissen Größe (>135 kW) benötigen ein Anlagenzertifikat, ausgestellt durch eine unabhängige Prüforganisation (z.B. TÜV). Hier begleiten wir den gesamten Zertifizierungsprozess bis zur erfolgreichen Konformitätserklärung.
und vieles mehr..
FAQ
Was ist ein Elektroplanungsbüro?
Ein Elektroplanungsbüro ist ein Unternehmen, das sich auf die Planung und Entwicklung elektrischer Systeme und Installationen spezialisiert hat. Es bietet Dienstleistungen zur Elektroplanung für verschiedene Arten von Gebäuden und Projekten an.
Welche Dienstleistungen bietet ein Elektroplanungsbüro an?
Ein Elektroplanungsbüro bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, darunter:
- Erstellung von Elektroinstallationsplänen
- Konzeption und Planung der elektrischen Infrastruktur
- Energieeffizienzberatung und -optimierung
- Entwicklung von Beleuchtungskonzepten
- Beratung zu elektrischen Sicherheitsstandards
- Unterstützung bei der Auswahl und Beschaffung von Elektrogeräten und -komponenten
Welche Art von Projekten übernimmt ein Elektroplanungsbüro?
Ein Elektroplanungsbüro ist in der Lage, Projekte unterschiedlicher Größe und Komplexität zu übernehmen. Das können beispielsweise sein:
- Wohngebäude (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser)
- Gewerbe- und Industriegebäude
- Bürogebäude und Geschäftsräume
- Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Universitäten
- Freizeiteinrichtungen (Hotels, Fitnessstudios, Kinos usw.)
Wie läuft der Prozess der Elektroplanung ab?
Der genaue Ablauf kann je nach Projekt variieren, aber im Allgemeinen umfasst der Prozess der Elektroplanung die folgenden Schritte:
- Analyse der Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden
- Erstellung eines Elektrokonzepts und der dazugehörigen Pläne
- Auswahl geeigneter Elektrogeräte und -komponenten
- Kalkulation der Kosten und Erstellung eines Angebots
- Koordination mit anderen Gewerken und Projektbeteiligten
- Umsetzung der Elektroinstallation gemäß den Plänen
- Durchführung von Tests und Abnahmen
- Dokumentation der Elektroinstallation
Warum ist das Büro für Technik Dorn der richtige Partner?
Als spezialisiertes Elektroplanungsbüro verfügen wir über umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung (über 25 Jahre) in der Elektroplanung. Unsere Kunden können von unserem fundierten Know-how profitieren und sicher sein, dass ihre Projekte professionell und effizient umgesetzt werden.
Wir sind in der Lage, individuelle Lösungen für die spezifischen Anforderungen unserer Kunden zu entwickeln. Durch eine gründliche Analyse der Bedürfnisse und Anforderungen können wir maßgeschneiderte Elektrokonzepte erstellen, die sowohl funktional als auch kosteneffizient sind.
Als Elektroplanungsbüro sind wir mit den geltenden nationalen und internationalen Standards und Vorschriften vertraut. Wir stellen sicher, dass alle Elektroinstallationen gemäß den erforderlichen Normen und Richtlinien ausgeführt werden, um die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb der elektrischen Anlagen zu gewährleisten.
Durch unsere Fachkenntnisse in der Energieeffizienzberatung können wir Lösungen entwickeln, die den Energieverbrauch optimieren und Kosten einsparen. Dies kann sich langfristig positiv auf die Betriebskosten der elektrischen Anlagen auswirken und zu umweltfreundlicherem Energieverbrauch beitragen. Gemeinsam mit unserem Partner-Unternehmen, der BfT Energieberatungs GmbH, haben wir geballtes Fachwissen unter einem Dach.
Als Elektroplanungsbüro übernehmen wir die Verantwortung für das gesamte Projektmanagement und die Koordination mit anderen Gewerken und Projektbeteiligten. Wir stellen sicher, dass die Elektroinstallationen termingerecht und reibungslos durchgeführt werden und alle Schnittstellen effektiv abgestimmt sind.
Wir führen Tests und Abnahmen durch, um sicherzustellen, dass alle Elektroinstallationen den Qualitätsstandards entsprechen. Zudem dokumentieren wir alle durchgeführten Arbeiten und erstellen umfassende Unterlagen, die unseren Kunden als Nachweis dienen können.
Wir legen Wert auf eine gute Kundenbetreuung. Wir stehen unseren Kunden während des gesamten Projektablaufs zur Verfügung, beantworten Fragen, bieten Unterstützung und sind bestrebt, deren Anliegen zufriedenstellend zu lösen.
Unser Leistungsspektrum
im Detail
Grundlagenermittlung:
- Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner.
- Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und ggfls. zur technischen Erschließung
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Vorplanung:
- Analyse der Grundlagen. Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten.
- Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigen Systeme und Anlagenteile einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung nach gleichenAnforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung.
- Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes für jede Anlage
- Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen.
- Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
- Mitwirken bei der Kostenschätzung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276 und Terminplanung.
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
Entwurfsplanung:
- Durcharbeiten eines Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf.
- Festlegen aller Systeme und Anlagenteile.
- Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung. Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten und Betriebkosten. Abstimmen des Platzbedarfs für techn. Anlagen und Anlagenteile. Zeichnerische Darstellung des Entwurfs mit detaillierten Angaben. Anlagenbeschreibung mit Angaben der Nutzungsbedingungen. Auflisten aller Anlagen mit techn. Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen.
- Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise. Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen).
- Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.
- Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Anlagen in Gebäuden: nach DIN 276 und Terminplanung.
- Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung.
- Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
Genehmigungsplanung:
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie noch notwendiger Verhandlungen mit Behörden.
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.
Ausführungsplanung:
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung.
- Fortschreiten der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der techn. Anlagen und Anlagenteile. Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen). Anpassen und Detailieren der Funktions- und Strangschematas der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten.
- Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern.
- Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen.
- Fortschreibung des Terminplans.
- Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen.
- Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
- Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke.
- Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten.
- Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse.
- Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
- Zusammenstellen der Vergabeunterlagen.
- Einholen von Angeboten.
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmer und der Angemessenheit der Preise.
- Führen von Bietergesprächen.
- Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung.
- Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren.
- Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung.
- Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse.
- Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung.
- Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Regeln der Technik.
- Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten.
- Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm).
- Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch).
- Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise.
- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen.
- Rechnungsprüfung
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.
- Mitwirkung bei der Kostenfeststellung, bei Anlagen in Gebäuden nach DIN 276.
- Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen.
- Fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung.
- Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran.
- Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung.
- Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung.
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel.
- Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.
- Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen.
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen.
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.