Als KfW-/ BAFA-Berater und zertifiziertes Büro als „Energie-Effizienz-Berater“ bieten wir Ihnen die erforderlichen Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen ein Energieaudit durchzuführen.
In der Bundesrepublik Deutschland werden die Vorgaben der Europäischen Union für Energieaudits im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) umgesetzt. In seiner neuen Fassung sieht das Gesetz, mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor, dass alle großen und verbundenen Unternehmen in Deutschland bis spätestens 5. Dezember 2015 ein Energieaudit entsprechend der DIN EN 16247-1 durchzuführen haben. Alle vier Jahre muss dann ein Folgeaudit durchlaufen werden. Durch ein Energieaudit lassen sich die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens offenlegen und Energieeffizienzpotenziale identifizieren. Grundlage hierfür ist die systematische Erfassung und Analyse der Energiedaten. Normiert ist das Energieaudit in der DIN EN 16247-1.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Energieauditpflicht das Ziel die nationalen wie auch die in der EU vereinbarten Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen. Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 zeigt immer Möglichkeiten zur Energie- bzw. Kostenreduzierung auf und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Das Unternehmen selbst erhält einen Maßnahmenkatalog mit Einsparmöglichkeiten, dadurch ist die Amortisation bezüglich der auftretenden Unkosten für ein Energieaudit nach kurzer Zeit gegeben.