Je nach Projekt gibt es die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten. Beispielsweise existieren Zuschüsse für eine Energieberatung oder für diverse Energieeffizienzmaßnahmen, wie den Austausch von Pumpen oder Motoren.
Für Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune beraten wir Sie gerne hinsichtlich Möglichkeiten und Voraussetzungen für Ihr spezielles Vorhaben.
KfW-Energieeffizienzprogramm
– Energieeffizient Bauen und Sanieren –
Die KfW-Bank fördert Neubauten oder Sanierungen von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden. Die Förderung beläuft sich auf zinsgünstige Kredite und auf unterschiedliche Tilgungszuschüsse. Das Programm richtet sich an In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Contracting-Geber und Freiberuflich Tätige. In ähnlichen Varianten gibt es diese KfW-Förderung auch für Privatpersonen und Kommunen. Als zugelassener KfW-Sachverständiger realisieren wir Ihr Vorhaben und unterstützen Sie bei der Fördermittelabwicklung.
Förderfähige Effizienzhausstandards:
| KfW-Effizienzhaus 40 | KfW-Effizienzhaus 55 | KfW-Effizienzhaus 70 | KfW-Effizienzhaus Denkmal
Förderung von Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung
- Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
- Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
- Beleuchtung
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation
Des Weiteren werden Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme, wie beispielsweise Planungskosten, gefördert.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247
Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Gegenstand der Förderung
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
Höhe der Förderung
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.
Modul 2: Energieberatung DIN V 18599
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Gegenstand der Förderung
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude
- Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder
- wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug).
Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Höhe der Förderung
Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.