Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) ist eines der zentralen politischen Instrumente, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung im Wärmesektor zu erreichen. Eine zentrale Aufgabe der Wärmeplanung besteht darin, größere Klarheit darüber herbeizuführen, welche Art der Wärmeversorgung geeignet ist, um in einem bestimmten Gebiet eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045 möglichst effizient zu erreichen.

Wärmepläne sind zu erstellen

> 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2026

<= 100.000 Einwohner bis zum 30.06.2028

Ablauf der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Prozess, der darauf abzielt, eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung auf lokaler Ebene zu gewährleisten. Hier ist ein Überblick über den Ablauf und die notwendigen Arbeiten:

  1. Bestandsaufnahme und Analyse:

    • Erhebung der aktuellen Wärmeversorgung: Erfassung der bestehenden Wärmequellen und -verteilungssysteme.
    • Bedarfsanalyse: Untersuchung des aktuellen und zukünftigen Wärmebedarfs in verschiedenen Gebieten der Kommune.
  2. Potenzialanalyse:

    • Identifikation erneuerbarer Energiequellen: Untersuchung der Möglichkeiten zur Nutzung von Solarenergie, Geothermie, Biomasse und anderen erneuerbaren Energien.
    • Nutzung von Abwärme: Analyse der Potenziale zur Nutzung von Abwärme aus Industrieanlagen und anderen Quellen.
  3. Entwicklung von Szenarien und Maßnahmen:

    • Erstellung von Versorgungsszenarien: Entwicklung verschiedener Szenarien zur zukünftigen Wärmeversorgung, basierend auf den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse.
    • Maßnahmenplanung: Festlegung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der bevorzugten Szenarien, einschließlich technischer, wirtschaftlicher und organisatorischer Aspekte.
  4. Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschlussfassung:

    • Einbindung der Öffentlichkeit: Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie relevanter Akteure (z.B. Unternehmen, Energieversorger) im Planungsprozess.
    • Beschluss durch den Gemeinderat: Offizielle Verabschiedung des Wärmeplans durch die kommunalen Entscheidungsträger.
  5. Umsetzung und Monitoring:

Dieser Prozess hilft Kommunen, ihre Wärmeversorgung zukunftssicher und klimafreundlich zu gestalten.